03-18-2015, 04:23 PM
hier mal ein Auszug der AGB,s
Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;- das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden.
Also hier wird Absicht unterstellt kann man sie bei jeden Privaten Ticketverkäufer unter einen Hut bringen.
Und es ist nicht Verboten Tickets zu Verkaufen auch nicht bei Ebay -Ebay Kleinanzeigen
Lg
Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;- das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden.
Also hier wird Absicht unterstellt kann man sie bei jeden Privaten Ticketverkäufer unter einen Hut bringen.
Und es ist nicht Verboten Tickets zu Verkaufen auch nicht bei Ebay -Ebay Kleinanzeigen
Lg

