03-17-2015, 04:37 PM
Wie ich oben schon geschrieben habe weiss ich nicht ob das alles so stimmt wie es im Netz geschrieben wurde. Was Offizielles habe ich nicht gefunden.
Das Angebot habe ich auf wunsch meines Bekannten nun entfernt.
Der Höchstbietende kann ruhig seinen Schadensersatz einfordern. Die Karten sind ja immer noch da.
Das Angebot habe ich auf wunsch meines Bekannten nun entfernt.
Der Höchstbietende kann ruhig seinen Schadensersatz einfordern. Die Karten sind ja immer noch da.

