03-15-2015, 08:41 PM
Über dioe von 2014 rede ich gerade, doch die ATGB ist in dem Punkt geändert, denn es hiess ursprünglich, das der verkauf bei persönlicher Verhinderung über Internetportale verboten war. Jetzt wird es quasi erlaubt aber mit der Preiseinschränkung von Sofortkauf und 15% Aufschlag.
Irgendwie muss man ja mit der Zeit gehen. Sonst wirde man gnadenlos überrollt. UInd, einer Prüfung würden selbst diese ATGB nicht standhalten.
Irgendwie muss man ja mit der Zeit gehen. Sonst wirde man gnadenlos überrollt. UInd, einer Prüfung würden selbst diese ATGB nicht standhalten.
