03-15-2015, 08:48 AM
Ich habe mir die ATGB mal durchgelesen.
Das mit den 15% steht immer noch drin. Es wird jetzt lediglich gesagt, dass bei Krankheit oder Verhinderung der Verkauf quasi auch bei ebay erlaubt ist. Aber nur als Sofortkauf mit max 15% Aufschlag.
Ob Becker und Haumann rechnen kann?
Gilt aber, soweit ich das verstanden habe, nicht für Dauerkarten, sondern nur für Einzeltickets.
Das mit den 15% steht immer noch drin. Es wird jetzt lediglich gesagt, dass bei Krankheit oder Verhinderung der Verkauf quasi auch bei ebay erlaubt ist. Aber nur als Sofortkauf mit max 15% Aufschlag.
Ob Becker und Haumann rechnen kann?
Gilt aber, soweit ich das verstanden habe, nicht für Dauerkarten, sondern nur für Einzeltickets.
