03-12-2015, 10:30 PM
denkt auch ,mal bitte daran ihr habt ja kein
Widerrufsrecht
Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. (2) BGB anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s).
also könnt ihr eure Tickets Verkaufen (oder in den Müll damit ;-(
Widerrufsrecht
Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. (2) BGB anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s).
also könnt ihr eure Tickets Verkaufen (oder in den Müll damit ;-(

