03-11-2015, 05:03 PM
Hallo liebe Leute,
zuerst einmal Danke für dieses Forum und die Arbeit die dahinter steckt.
Es tut gut zu wissen, dass man nicht allein darsteht mit dem Ärger.
Ich habe exakt dieselben Probleme.
Habe Heute eine Mail von besagter Kanzlei bekommen mit allem drum und dran, weil ich das Spiel Dortmund-Bayern nicht besuchen kann.
Mein Problem ist da ich in Lübeck wohne, dass ich schon öfter Karten verkaufen musste, weil ich 1. kein eigenes Auto habe und 2. beruflich flexibel bin und mitunter nicht den nächsten Tag frei nehmen kann, wenn ich nachts um 4 erst wieder zuhause bin und natürlich aus persönlichen Gründen einfach keine Zeit mehr habe.
Also öfter meine ich in diesem Kontext, dass ich netto 3 mal Karten verkaufen musste.
Und dazu kommen noch 3 Verkäufe, wo ich die Karten zum Selbstkostenpreis los werden wollte, weil die Zeit einfach drängte.
Da die Kanzlei eben jeden Verkauf aufgelistet hat steht bei dann auch ne Liste von 8 Spielen.
Wobei die sich halt aufs Bayernspiel beziehen.
Ich mache sowas nicht gewerblich, daher würde mich interessieren, ab wann dies gewerblich einzustufen ist. Ich weiß die Grenze ist fließend, dennoch würde ich mich schwer wundern, wenn ich unter diese Grenze fallen würde.
Ich werde Morgen nochmal zum Verbraucherschutz gehen und mich beraten lassen.
Ich habe für den Verkauf ein eigens gemachtes Bild von der Südtribüne benutzt, fiele das schon unter Urheberrechtsverletzung?
Ansonsten gibt es nichts weiter zu beachten oder?
Nur Füße still halten:-)
Schöne Grüße aus dem Norden.
Stefan
zuerst einmal Danke für dieses Forum und die Arbeit die dahinter steckt.
Es tut gut zu wissen, dass man nicht allein darsteht mit dem Ärger.
Ich habe exakt dieselben Probleme.
Habe Heute eine Mail von besagter Kanzlei bekommen mit allem drum und dran, weil ich das Spiel Dortmund-Bayern nicht besuchen kann.
Mein Problem ist da ich in Lübeck wohne, dass ich schon öfter Karten verkaufen musste, weil ich 1. kein eigenes Auto habe und 2. beruflich flexibel bin und mitunter nicht den nächsten Tag frei nehmen kann, wenn ich nachts um 4 erst wieder zuhause bin und natürlich aus persönlichen Gründen einfach keine Zeit mehr habe.
Also öfter meine ich in diesem Kontext, dass ich netto 3 mal Karten verkaufen musste.
Und dazu kommen noch 3 Verkäufe, wo ich die Karten zum Selbstkostenpreis los werden wollte, weil die Zeit einfach drängte.
Da die Kanzlei eben jeden Verkauf aufgelistet hat steht bei dann auch ne Liste von 8 Spielen.
Wobei die sich halt aufs Bayernspiel beziehen.
Ich mache sowas nicht gewerblich, daher würde mich interessieren, ab wann dies gewerblich einzustufen ist. Ich weiß die Grenze ist fließend, dennoch würde ich mich schwer wundern, wenn ich unter diese Grenze fallen würde.
Ich werde Morgen nochmal zum Verbraucherschutz gehen und mich beraten lassen.
Ich habe für den Verkauf ein eigens gemachtes Bild von der Südtribüne benutzt, fiele das schon unter Urheberrechtsverletzung?
Ansonsten gibt es nichts weiter zu beachten oder?
Nur Füße still halten:-)
Schöne Grüße aus dem Norden.
Stefan

