03-09-2015, 04:13 PM
Also BH bekommt die Daten über das Veriprogramm von ebay und gibt sie an die Vereine weiter.
In dem Falle würde ich mich auf das Gerichtsurteil vom BGH I ZR 74/06 berufen, wonach ich in Notfällen meine Ticlets verkaifen kann. Und zwar frei. Die AGB/ATGB verstossen m.E. gegen 307, 308, 309 BGB soweie gegen 807 (793 - 797BGB ) §1 GWB und WpHG
Denn Tickets sind nach 807BGB kleine Inhaberpapiere also eigentlich Inhaberschuldverschreibungen und diese sind nach WpHG (Wertpapier -Handels-Gesetz) eine frei handelbare Ware. Genau wie eine Kiste Bier oder ein Pfund Kaffee. Das sage ich als Kaufmann. (Grosshandelskaufmannsgehilfe und Einzelhandelskaufmann mit staatlicher Prüfung der 40 Jahre bei der WestLB/LBSWest gearbeitet hat.)
In dem Falle würde ich mich auf das Gerichtsurteil vom BGH I ZR 74/06 berufen, wonach ich in Notfällen meine Ticlets verkaifen kann. Und zwar frei. Die AGB/ATGB verstossen m.E. gegen 307, 308, 309 BGB soweie gegen 807 (793 - 797BGB ) §1 GWB und WpHG
Denn Tickets sind nach 807BGB kleine Inhaberpapiere also eigentlich Inhaberschuldverschreibungen und diese sind nach WpHG (Wertpapier -Handels-Gesetz) eine frei handelbare Ware. Genau wie eine Kiste Bier oder ein Pfund Kaffee. Das sage ich als Kaufmann. (Grosshandelskaufmannsgehilfe und Einzelhandelskaufmann mit staatlicher Prüfung der 40 Jahre bei der WestLB/LBSWest gearbeitet hat.)
