03-04-2015, 09:33 AM
Das sehe ich allerdings auch so. Nach der ersten Abmahnung mit Abgabe der UE habe ich mich verpflichtet keine Karten mehr über Ebay zu verkaufen. Mache ich es doch kann mich BH voll in die Pfanne hauen. Daher gehe ich ja hin und gebe eine modUE bei Urheber- und Marke3nrechtsverletzungen ab und eine Begründung, warum ich gemäss BGH-Urteil die Karte/n fei verkaufen durfte.
