03-02-2015, 11:14 AM
Ich habe heute nochmal einiges nachgelesen.
1. BH kann von Privatverkäufern nicht verlangen das sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein. Jeder Zweitkäufer ist nicht mehr an die ATGB/AGB gebunden.
2. Darf ein erstkäufer seine Karte mittels einer Auktion teurer verkaufen? Ja. Es ist jedem Zweitkäuffer überlassen wieviel er für das Recht die Veranstaltung zu besuchen bezahlt.
3.
1. BH kann von Privatverkäufern nicht verlangen das sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein. Jeder Zweitkäufer ist nicht mehr an die ATGB/AGB gebunden.
2. Darf ein erstkäufer seine Karte mittels einer Auktion teurer verkaufen? Ja. Es ist jedem Zweitkäuffer überlassen wieviel er für das Recht die Veranstaltung zu besuchen bezahlt.
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