02-24-2015, 05:20 PM
Hallo,
erst auch schon einmal von mir als Forenneuling vielen Dank für die zahlreichen Einträge. Ich habe mir viele davon in den vergangenen Stunden durchgelesen, habe aber zu meinem eigenen Fall sicherheitshalber doch noch Fragen.
Heute kam eine Mail von BH, dass ich durch meinen Verkauf 2er Eintrittskarten (für das gestrige Spiel in Braunschweig) auf einem bekannten Kleinanzeigenportal im Internet folgende Rechtsverstöße begangen habe:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Das Ticket ist öffentlich bei Kleinanzeigen angeboten worden.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.
Forderung 250€ und UE von BH
Ich habe die Tickets krankheitsbedingt nicht nutzen können und sie unter dem originalen Verkaufspreis veräußert, also keinen Gewinn sondern Verlust gemacht. Gekauft habe ich die Karten vor einigen Wochen direkt online beim Verein. In der Anzeige habe ich eine der beiden Karten per selbst erstelltem Foto dargestellt. Leider war auf diesem Foto auch das Vereinslogo zu sehen.
Daher denke ich, dass ich BH trotz eigenem Foto eine modUE schicken sollte. Zu Punkt zwei würde ich auf das BGH Urteil I ZR 74/06 und meine krankheitsbedingte Verhinderung verweisen. Ist das so okay und was schreibe ich zu dem ATGB-Vorwurf? Und die 250€ zahle ich auch erst einmal nicht, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
erst auch schon einmal von mir als Forenneuling vielen Dank für die zahlreichen Einträge. Ich habe mir viele davon in den vergangenen Stunden durchgelesen, habe aber zu meinem eigenen Fall sicherheitshalber doch noch Fragen.
Heute kam eine Mail von BH, dass ich durch meinen Verkauf 2er Eintrittskarten (für das gestrige Spiel in Braunschweig) auf einem bekannten Kleinanzeigenportal im Internet folgende Rechtsverstöße begangen habe:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Das Ticket ist öffentlich bei Kleinanzeigen angeboten worden.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.
Forderung 250€ und UE von BH
Ich habe die Tickets krankheitsbedingt nicht nutzen können und sie unter dem originalen Verkaufspreis veräußert, also keinen Gewinn sondern Verlust gemacht. Gekauft habe ich die Karten vor einigen Wochen direkt online beim Verein. In der Anzeige habe ich eine der beiden Karten per selbst erstelltem Foto dargestellt. Leider war auf diesem Foto auch das Vereinslogo zu sehen.
Daher denke ich, dass ich BH trotz eigenem Foto eine modUE schicken sollte. Zu Punkt zwei würde ich auf das BGH Urteil I ZR 74/06 und meine krankheitsbedingte Verhinderung verweisen. Ist das so okay und was schreibe ich zu dem ATGB-Vorwurf? Und die 250€ zahle ich auch erst einmal nicht, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

