02-23-2015, 07:49 PM
Danke Krennz für die schnelle Antwort,
ich habe mir auch schon gedanken gemacht und folgendes verfasst:
ich nehme Bezug auf Ihre E-mail vom xx und möchte Sie nochmals, auf meine E-mail vom xxx hinweisen.
Nach BGH-Urteil I ZR 74/06 darf ich die Tickets, da ich persönlich Verhindert war frei verkaufen. Nach § 807BGB ist eine Eintrittskarte eine kleine Inhaberschuldverschreibung und darf nach Wertpapier Handels-Gesetz frei verkauft werden. Die ATGB verstossen mit ihren 15% ausserdem gegen das in Deutschland geltende Preisbindungsverbot.
Ich sehe die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine Bestätigung.
ich denk das kann ich auch so raussicken oder soll ich wirklich schreiben das Sie es versuchen können mich zu verklagen?
ich habe mir auch schon gedanken gemacht und folgendes verfasst:
ich nehme Bezug auf Ihre E-mail vom xx und möchte Sie nochmals, auf meine E-mail vom xxx hinweisen.
Nach BGH-Urteil I ZR 74/06 darf ich die Tickets, da ich persönlich Verhindert war frei verkaufen. Nach § 807BGB ist eine Eintrittskarte eine kleine Inhaberschuldverschreibung und darf nach Wertpapier Handels-Gesetz frei verkauft werden. Die ATGB verstossen mit ihren 15% ausserdem gegen das in Deutschland geltende Preisbindungsverbot.
Ich sehe die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine Bestätigung.
ich denk das kann ich auch so raussicken oder soll ich wirklich schreiben das Sie es versuchen können mich zu verklagen?

