02-18-2015, 10:57 AM
Ich schreibe BH an, dass ich gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 durch persönliche Verhinderung die Karte verkaufen durfte. Sich meine persönliche Situation jedoch geändert hat und ich das Ticket jetzt selber nutze.
Ausserdem sehe ich eine Verletzung des BDSG, da Ebay ohne zulässigen Grund meine Daten herausgegeben hat. Dementsprechend werde ich ggf. eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten erstatten.
Nach § 307 BGB sehe ich in meinem FAll, dss die ATGB in den entsprechenden Vorschriften ungültig ist.
Ausserdem sehe ich eine Verletzung des BDSG, da Ebay ohne zulässigen Grund meine Daten herausgegeben hat. Dementsprechend werde ich ggf. eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten erstatten.
Nach § 307 BGB sehe ich in meinem FAll, dss die ATGB in den entsprechenden Vorschriften ungültig ist.
