02-15-2015, 09:53 AM
Dann schreibe ich 96 an, nenne meine Gründe für den Verkauf und verweise auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 das jedem Ticketinhaber erlaubt sein Ticket im Verhinderungsfall frei zu verkaufen. Ausserdem schreibe ich, dass sie gegen §807 BGB verstossen, da ein Ticket ein kleines Inhaberpapier/ eine Inhaberschuldverschreibung ist und damit nach dem Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine frei handelbare Ware wie ein Pfund Kaffe oder ein paar Bananen darstellt. Bei weiteren -Sanktionen verstossen sie ggf. auch noch gegen § 307 BGB.
Dementsprechend sind einige Klauseln in ihren AGB/ATGB höchstwahrscheinlich für echte Privatverkäufer unwirksam und sie könnten sich Schadenersatzpflichtig machen.
Lies mal das hier
https://rechti.de/thread/abmahnungen-fue...dere.7779/
Oder dass
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publik...oebius.pdf
Dementsprechend sind einige Klauseln in ihren AGB/ATGB höchstwahrscheinlich für echte Privatverkäufer unwirksam und sie könnten sich Schadenersatzpflichtig machen.
Lies mal das hier
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Oder dass
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publik...oebius.pdf
