02-13-2015, 02:45 PM
Das sieht mir schon sehr nach gewinnerzielung aus. Da wendest Du dich besser an einen RA, denn hier wollen wir nur echten Privatverkäufern helfen, die mal, ausnahmsweise, Tickets verkaufen und dadurch durch das BGH Urteil I ZR 74/06 geschützt sind. BH hat da ja schon eine Marke gesetzt, denn die verlangen garantiert nicht umsonst 1000€ Strafe. Bis 2500€ könnten sie gehen.
Der BGH bestraft ja auch Schleichbezug, den ich Dir unterstelle
Der BGH bestraft ja auch Schleichbezug, den ich Dir unterstelle
