02-02-2015, 01:48 PM
Ich schreibe BH kurz an, dass ich das Bild, (unerlaubter weise)*, selber geschossen habe, die Auktion vorzeitig beendet und die Karten entweder selbst genutzt, oder an einen Dritten weitergegeben habe.
Gegen die ATGB habe ich insofern nicht verstossen, da ich in einer persönlichen Notlage die Karten gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Ausserdem sind Tickets nach § 807 BGB kleine Inhaberpapiere/Schuldverschreibungen und sind gemäss WpHG** frei handelbar.
Ausserdem drohe ich mit einer negativen Feststellungsklage, wenn er meinen Account bei BD nicht wieder freischaltet.
* schreibe ich nicht mit
** Wertpapier Handels-Gesetz
Gegen die ATGB habe ich insofern nicht verstossen, da ich in einer persönlichen Notlage die Karten gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Ausserdem sind Tickets nach § 807 BGB kleine Inhaberpapiere/Schuldverschreibungen und sind gemäss WpHG** frei handelbar.
Ausserdem drohe ich mit einer negativen Feststellungsklage, wenn er meinen Account bei BD nicht wieder freischaltet.
* schreibe ich nicht mit
** Wertpapier Handels-Gesetz
