01-26-2015, 09:11 AM
Bei Ebay gibt es ein sogenanntes Veri.Programm, wo alle, die eine Urheber- oder Markenrechtsverletzuing belegen/bwehaupten können, wie z.B. BH, die bei Ebay hinterlegten Daten bekommen können. Ist auch hier im Forum in einem anderen Thread Thema. Deshalb schreiben BH auch ibn ihre anschreiben was von Urheber- und Markenrechtsverletzungen als Grund, verlangen aber keine Unterlassung, sondern wollen den Privatverkauf, der durch BGH-Urteil und die §§ 307, 807 u.a. BGB geschützt ist, zu unterbinden.
Eintrittskarten sind kleine Inhaberpapiere, somit Inhaberschuldverschreibungen und dürfen lt. Gesetz frei gehandelt werden. Es kann mir keiner verbieten mehr für eine Karte zu zahlen, als der Ausgeber draufdruckt. Wenn ich eine ausverkaufte Veranstaltrung unbedingt besuchen will ist mir das schon was wert.
Habe auch schonmal Eintrittskarten für eine Vorstellung Phantom der Oper über Ticketbörse gekauft, weil ein Freund von mir in dieser Vorstellung sang, hat mich 100€ für ein 40€ ticket gekosgtet, war aber schön und ich habe meinen Freund nachher hinter der Bühne getroffen, wurde noch ein schöner Abend. Das war mir das wert.
Und wenn ich persönlich verhindert bin, dann bekomme ich bei einer Versteigerung oder einem Verkauf über Ticlketbörsen oder Ebay noch ein gewisses "Schmerzensgeld" bei raus als Trost . Wenn ich allerdings mehr Karten verjubel als mir als Einzelperson zustehen, dann wirds haarig. Hier steht dann der Schleichbezug zur Gewinnerzielung im Vordergrund und das stellt der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 strafbar.
Das ganze Geschwafel von wegen sozialverträgliche Preise etc. dient doch nur dazu den Fans Sand in die Augen zu streuen und sie einzuschüchtern. Ein echter Fan, der unbedingt ein Spiel sehne will, dem ist das auch schonmal mehr als der Ticketpreis wert.
Eintrittskarten sind kleine Inhaberpapiere, somit Inhaberschuldverschreibungen und dürfen lt. Gesetz frei gehandelt werden. Es kann mir keiner verbieten mehr für eine Karte zu zahlen, als der Ausgeber draufdruckt. Wenn ich eine ausverkaufte Veranstaltrung unbedingt besuchen will ist mir das schon was wert.
Habe auch schonmal Eintrittskarten für eine Vorstellung Phantom der Oper über Ticketbörse gekauft, weil ein Freund von mir in dieser Vorstellung sang, hat mich 100€ für ein 40€ ticket gekosgtet, war aber schön und ich habe meinen Freund nachher hinter der Bühne getroffen, wurde noch ein schöner Abend. Das war mir das wert.
Und wenn ich persönlich verhindert bin, dann bekomme ich bei einer Versteigerung oder einem Verkauf über Ticlketbörsen oder Ebay noch ein gewisses "Schmerzensgeld" bei raus als Trost . Wenn ich allerdings mehr Karten verjubel als mir als Einzelperson zustehen, dann wirds haarig. Hier steht dann der Schleichbezug zur Gewinnerzielung im Vordergrund und das stellt der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 strafbar.
Das ganze Geschwafel von wegen sozialverträgliche Preise etc. dient doch nur dazu den Fans Sand in die Augen zu streuen und sie einzuschüchtern. Ein echter Fan, der unbedingt ein Spiel sehne will, dem ist das auch schonmal mehr als der Ticketpreis wert.
