01-20-2015, 05:14 PM
Ich gebe wegen der Logonutzung eine modifizierte Unterlasungserklärung ab. und begründe in einem separaten Schreiben mein Vorgehen unter Berufung auf das Urteil des BGH I ZR 74/06
Dass BH hier mitliest, davon gehe ich aus. Daher weiss BH, dass wir wissen das sie keine Chance haben gegen echte Privatverkäufer zu klagen. Das BGH-Urteil steht dem entgegen. Lediglich echte Schwarzhändler, die Schleichbezug begehen, können verklagt werden, was auch im Sinne des Teams ist.
Dass BH hier mitliest, davon gehe ich aus. Daher weiss BH, dass wir wissen das sie keine Chance haben gegen echte Privatverkäufer zu klagen. Das BGH-Urteil steht dem entgegen. Lediglich echte Schwarzhändler, die Schleichbezug begehen, können verklagt werden, was auch im Sinne des Teams ist.
