01-06-2015, 06:56 PM
[USER=20179]@as1987[/USER] Ich würde BH auch eine Mail schicken und erklären, dass ich kein Schreiben bekommen habe und dementsprechend auch nicht reagieren kann. In der Regel schickt BH die Abmahnung per E-Mail und per Post. Sofern ich beim Ticketverkauf in 2014 auch eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, könnte BH eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirken, wenn das Postausgangsbuch der Kanzlei ordentlich geführt ist und ein Gericht der Meinung ist, dass es als Beweis genügt.
Es gab mal einen Fall bzgl. Filesharings (LG Erfurt Az. 3 O 1140/08). Dort war das Postausgangsbuch allerdings nicht sorgfältig geführt und das Gericht erklärte daher, dass der Nachweis zum Versand der Abmahnung nicht gebracht ist. Allerdings mag es da auch Urteile geben, wo anders entschieden wurde. Ein BGH Urteil in dieser Sache ist mir auf Anhieb nicht bekannt, daher würde ich auf Nummer sicher gehen.
Hast du denn bei der Auktion, die du vermutest, auch ein Logo, Stadionplan o. ä. verwendet?
Ich habe ansonsten richtig gehandelt, dass ich BH nicht angerufen habe.
Es gab mal einen Fall bzgl. Filesharings (LG Erfurt Az. 3 O 1140/08). Dort war das Postausgangsbuch allerdings nicht sorgfältig geführt und das Gericht erklärte daher, dass der Nachweis zum Versand der Abmahnung nicht gebracht ist. Allerdings mag es da auch Urteile geben, wo anders entschieden wurde. Ein BGH Urteil in dieser Sache ist mir auf Anhieb nicht bekannt, daher würde ich auf Nummer sicher gehen.
Hast du denn bei der Auktion, die du vermutest, auch ein Logo, Stadionplan o. ä. verwendet?
Ich habe ansonsten richtig gehandelt, dass ich BH nicht angerufen habe.
