12-23-2014, 08:45 AM
Krennz, post: 21781, member: 16 schrieb:Wegen der Fotos wirst Du ja auch nicdht abgemahnt.
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mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
SV Werder Bremen [..]
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Die ATGB gelten für mich nicht, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe. Außerdem Teile ich mit, dass BH m.E. gegen das BDSG verstoßen hat und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Wäre das so korrekt ?

