12-17-2014, 07:41 PM
Hier das Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich die Tickets von einem Dritten erhalten habe und ich somit nicht wirksam an die ATGB gebunden war und ich die Tickets demnach auch gemäß dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen nach
§807 BGB und sind frei handelbare Waren. Ich erwähne zudem, dass es zu keinem Verkauf bei eBay kam und die Tickets dann anderweitig weitergegeben wurden.
Der (geplante) Verkauf der Tickets erfolgte dadurch, da Freunde, die ich zum Spiel einladen wollte, an jenem Tag keine Zeit hatten.
Ausserdem teile ich mit, dass Sie m.E. gegen das BDSG verstoßen haben und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich die Tickets von einem Dritten erhalten habe und ich somit nicht wirksam an die ATGB gebunden war und ich die Tickets demnach auch gemäß dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen nach
§807 BGB und sind frei handelbare Waren. Ich erwähne zudem, dass es zu keinem Verkauf bei eBay kam und die Tickets dann anderweitig weitergegeben wurden.
Der (geplante) Verkauf der Tickets erfolgte dadurch, da Freunde, die ich zum Spiel einladen wollte, an jenem Tag keine Zeit hatten.
Ausserdem teile ich mit, dass Sie m.E. gegen das BDSG verstoßen haben und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Mit freundlichen Grüßen

