12-17-2014, 07:29 PM
Ok, du hast also die 4 Tickets von BD gekauft, sie dann quasi deiner Mutter überlassen, die sie dann mit ihrem ibäh-account verkaufen wollte.
Wenn ich deine Mutter wäre würde ich nun ein Schreiben aufsetzen, in dem ich erkläre, dass ich die Tickets von einem Dritten bekommen habe, somit nicht wirksam an die ATGB gebunden war und sie demnach auch gemäß dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen nach §807 BGB und sind wie frei handelbare Waren einzuordnen. Ich erwähne zudem, dass es zu keinem Verkauf bei ibäh kam und die Tickets dann anderweitig weitergegeben wurden.
Die modUE verfasse ich auf einem 2. Schreiben, da hat @[USER=16]Krennz[/USER] ja schon den Teil bzgl. der urheberrechtlichen Verletzung korrigiert.
Eine Fristsetzung schreibe ich nicht in die Erklärung, denn Ruhe hab ich sowieso nicht vor BH. Betteln wird er und die modUE wird er auch ablehnen.
Also Schreiben aufsetzen, modUE aufsetzen und dann wieder hier melden. Wir schauen dann noch einmal drüber.
Wenn ich deine Mutter wäre würde ich nun ein Schreiben aufsetzen, in dem ich erkläre, dass ich die Tickets von einem Dritten bekommen habe, somit nicht wirksam an die ATGB gebunden war und sie demnach auch gemäß dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen nach §807 BGB und sind wie frei handelbare Waren einzuordnen. Ich erwähne zudem, dass es zu keinem Verkauf bei ibäh kam und die Tickets dann anderweitig weitergegeben wurden.
Die modUE verfasse ich auf einem 2. Schreiben, da hat @[USER=16]Krennz[/USER] ja schon den Teil bzgl. der urheberrechtlichen Verletzung korrigiert.
Eine Fristsetzung schreibe ich nicht in die Erklärung, denn Ruhe hab ich sowieso nicht vor BH. Betteln wird er und die modUE wird er auch ablehnen.
Also Schreiben aufsetzen, modUE aufsetzen und dann wieder hier melden. Wir schauen dann noch einmal drüber.
