12-16-2014, 03:11 PM
Wegen der Fotos wirst Du ja auch nicdht abgemahnt.
Relevant ist hier nur der Stadionplan. Den Verstoss kann ich mit der hier kommunizierten modifizierten Unterlassungserklärung regulieren.
Die ATGB gelten für mich nicht, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe.
Die modUE ergänze ich im folgenden Halbsatz wie folgt:
"zu unterlassen,den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions" usw.
Darüber hinaus teile ich BH in einem zweiten Schreiben mit, dass ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe, da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die im freien Vorverkauf erhaltenen Karten verkaufen durfte.
Ausserdem Teile ich mit, dass BH m.E. gegen das BDSG verstossen hat und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Der BGH sagt ja selber, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Ausserdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie etliechen anderen BGB§§ und dem WpHG (Wertpapierahndels Gesetz) und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% gegen das PREISBINDUNGSVERBOT verstossen.
Relevant ist hier nur der Stadionplan. Den Verstoss kann ich mit der hier kommunizierten modifizierten Unterlassungserklärung regulieren.
Die ATGB gelten für mich nicht, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe.
Die modUE ergänze ich im folgenden Halbsatz wie folgt:
"zu unterlassen,den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions" usw.
Darüber hinaus teile ich BH in einem zweiten Schreiben mit, dass ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe, da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die im freien Vorverkauf erhaltenen Karten verkaufen durfte.
Ausserdem Teile ich mit, dass BH m.E. gegen das BDSG verstossen hat und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Der BGH sagt ja selber, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Ausserdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie etliechen anderen BGB§§ und dem WpHG (Wertpapierahndels Gesetz) und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% gegen das PREISBINDUNGSVERBOT verstossen.
