12-11-2014, 11:16 PM
Für mich hast Du gemäss des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt und das Vereinslogo, wenn Du die Karten selber fotografiert hast ist unerheblich. Wie einige RAs inzwischen raten würde ich das Ganze ignorieren. Tickets/Marken (nach § 807 BGB) sind gemäss Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) frei handelbar, insbesondere, wenn es nach dem BGH-Urteil geht.
Ich schreibe weder einen Brief zurück, noch schicke ich die UE unterschrieben zurück.
Bei einem selbstgemachten Foto habe ich eine Handelsware abgebildet, qwie ein Pfund Kaffe oder wein Päckchen Butter.
Aber sicherheitshalber, klann ich swie @[USER=20127]Aikon[/USER] sagt verfahren
Ich schreibe weder einen Brief zurück, noch schicke ich die UE unterschrieben zurück.
Bei einem selbstgemachten Foto habe ich eine Handelsware abgebildet, qwie ein Pfund Kaffe oder wein Päckchen Butter.
Aber sicherheitshalber, klann ich swie @[USER=20127]Aikon[/USER] sagt verfahren
