12-11-2014, 10:53 AM
Habe bei meinen Recherchen bei Tante Google herausgefunden, dass Inhaberschuldverschreibungen, wozu auch Tickets/Marken (( §807 BGB) gehören dem Handelsrecht gemäss dem Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) unterliegen. Inhaberschuldverschrebungen werden dort unter § 2 (1) 3 a als handelbares Gut aufgeführt.
Das scheint die DFL-Vereine wenig zu interessieren, kann aber zu einer massiven Beschwerde bei der BaFin, mit echten Konsequenzen, führen.
Das scheint die DFL-Vereine wenig zu interessieren, kann aber zu einer massiven Beschwerde bei der BaFin, mit echten Konsequenzen, führen.
