12-11-2014, 10:41 AM
@[USER=20259]aine[/USER]
Danke das Du uns benaxchrichtigst und die Einschätzung Deines Anwalts mitteilst.
Er ist also gleicher Meinung wie wir. Teile der ATGB sind unwirksam, insbesondere für reine Privatverkäufer.
Das bestärkt uns weiter zumachen.
Danke das Du uns benaxchrichtigst und die Einschätzung Deines Anwalts mitteilst.
Er ist also gleicher Meinung wie wir. Teile der ATGB sind unwirksam, insbesondere für reine Privatverkäufer.
Das bestärkt uns weiter zumachen.
