12-11-2014, 10:29 AM
Halli hallo liebe Menschen 
also bzgl. der Inhaltskontrolle bin ich selbstverständlich auf eurer Seite. Inhaltlich sind die ATGB`s schlicht nicht tragbar.
Ich denke trotzdessen, dass die ATGB`s zwischen WB und mir in den Vertrag einbezogen wurden. Sonst würde es ja reichen, wenn ich behaupte ich habe keine ATGB`s erhalten und bin deshalb nicht daran gebunden.
-> natürlich bin ich weiterhin auch an die ATGB`s gebunden, da es ja Teile gibt, die durchaus wirksam sind. Das nun ein Teil unwirksam ist, bedeutet ja nicht zwangsweise, dass der Rest ebenfalls unwirksam ist.
Ich bin mir sicher das die ATGB`s in den Vertrag einbezogen sind. -> Natürlich sind sie jedoch inhaltlich zum Teil falsch bzw. nicht tragbar.
Zum Gespräch mit meinem Anwalt
Er stimmt euch/uns in allen Dingen zu. Aus privaten Gesichtsgründen kann ich mit den Karten tun und lassen was ich will. Daher sind die 3 Punkte (ausgenommen der Urh.) die moniert werden, schlicht unwirksam.
Bzgl. der ModUE und der Urheberrechtsverletzung, hat er mir gesagt, dass er zunächst! keine ModUE schicken würde. Bei mir sei die Besonderheit, dass ich das Foto, welches ein Produktabbild des WB Tickets zeigt, lediglich von einem anderen kopiert habe. Es sollte jedoch nicht für BH nicht nachvollziehbar sein, wer dieses Foto (außer vor Gericht) des Tickets geschossen hat (BGH (http://I ZR 256/97).
Daher rät er mir unterm Strich auf das postalische Schreiben, mit den Anmerkungen die wir hier öfter getroffen haben entgegenzutreten und zunächst keine ModUE mitzuschicken.
Weiterhin meinte er würde in er der Funktion eines Anwalts schreiben, BH durchaus mit einer Klage drohen würde. Mache ich dies jedoch selber, solle ich dies auf keinen Fall tun.
Ich warte somit erstmal auf Post und melde mich dann ggf. wieder
Schicken denen unseren/euren Text leicht umformuliert und warte ab.
Ich sehe dem ganzen zuversichtlich entgegen :p
Grüße

also bzgl. der Inhaltskontrolle bin ich selbstverständlich auf eurer Seite. Inhaltlich sind die ATGB`s schlicht nicht tragbar.
Ich denke trotzdessen, dass die ATGB`s zwischen WB und mir in den Vertrag einbezogen wurden. Sonst würde es ja reichen, wenn ich behaupte ich habe keine ATGB`s erhalten und bin deshalb nicht daran gebunden.
-> natürlich bin ich weiterhin auch an die ATGB`s gebunden, da es ja Teile gibt, die durchaus wirksam sind. Das nun ein Teil unwirksam ist, bedeutet ja nicht zwangsweise, dass der Rest ebenfalls unwirksam ist.
Ich bin mir sicher das die ATGB`s in den Vertrag einbezogen sind. -> Natürlich sind sie jedoch inhaltlich zum Teil falsch bzw. nicht tragbar.
Zum Gespräch mit meinem Anwalt
Er stimmt euch/uns in allen Dingen zu. Aus privaten Gesichtsgründen kann ich mit den Karten tun und lassen was ich will. Daher sind die 3 Punkte (ausgenommen der Urh.) die moniert werden, schlicht unwirksam.
Bzgl. der ModUE und der Urheberrechtsverletzung, hat er mir gesagt, dass er zunächst! keine ModUE schicken würde. Bei mir sei die Besonderheit, dass ich das Foto, welches ein Produktabbild des WB Tickets zeigt, lediglich von einem anderen kopiert habe. Es sollte jedoch nicht für BH nicht nachvollziehbar sein, wer dieses Foto (außer vor Gericht) des Tickets geschossen hat (BGH (http://I ZR 256/97).
Daher rät er mir unterm Strich auf das postalische Schreiben, mit den Anmerkungen die wir hier öfter getroffen haben entgegenzutreten und zunächst keine ModUE mitzuschicken.
Weiterhin meinte er würde in er der Funktion eines Anwalts schreiben, BH durchaus mit einer Klage drohen würde. Mache ich dies jedoch selber, solle ich dies auf keinen Fall tun.
Ich warte somit erstmal auf Post und melde mich dann ggf. wieder
Schicken denen unseren/euren Text leicht umformuliert und warte ab.Ich sehe dem ganzen zuversichtlich entgegen :p
Grüße

