12-10-2014, 12:53 AM
Die ATGB sind auf auf jeden Fall wirksam mit in den Vertrag einbezogen worden, weil ich die Tickets über die offizielle WB-Seite bestellt habe.
Sofern ich die Möglichkeit habe, Rat von einem RA zu bekommen, der sich mit der Vorgehensweise BH's auskennt, würde ich dem RA das Mandat erteilen und BH ordentlich eins um die Ohren hauen.
Wenn ich mich selbst gegen BH wehren möchte ist es sicherlich ratsam, eine modUE bzgl. des urheberrechtlichen Verstoßes mitsamt der Erklärung an BH zu schicken, dass ich mich gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 völlig legitim verhalten habe. Ich zahle dann natürlich kein Geld und ignoriere auch die Drohungen seitens BH, die auf mein Schreiben folgen werden. Dies ist ein sicherer Weg.
Wie bereits mehrfach von mir mitgeteilt, wird die urheberrechtliche Verletzung in der Abmahnung wohl nicht wirkungsvoll abgemahnt und auch die beigefügte UE ist nicht darauf ausgelegt, diese in Zukunft abzustellen, daher würde ich mich persönlich sogar trauen, keine modUE an BH zu schicken, BH ferner darauf aufmerksam zu machen, dass die Anschuldigungen "Die ATGB wurden nicht abgebildet", "Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauft" beendet" und "Der Verkaufspreis/Angebotspreis lag über 15 % des Originalpreises" allesamt rechtlich nicht durchsetzbar sind, da der BGH deutlich gemacht hat, dass die ATGB für eben solche o. g. Käufe unwirksam sind. Zudem sind Tickets "kleine Inhaberpapiere", die ich dann auch als normale Auktion mit 1 EUR Startpreis auf einer Auktionsplattform meiner Wahl anbieten kann. Hier regelt das Angebot die Nachfrage, somit erledigt sich auch der Punkt, dass der erzielte Preis unter 15% des Originalpreises liegen muss. Ich würde BH klar aufzeigen, dass ich die vorformulierte UE in keinster Weise unterschreiben kann, da sie den grundsätzlichen Verkauf von Tickets verbietet, was jedoch höchstrichterlich in Konstellationen wie meiner erlaubt wurde, sie nicht die urheberrechtliche Verletzung beinhaltet und zudem aus Fragmenten zusammengesetzt ist, die aus verschiedenen ibäh-accounts zusammengesetzt ist, mit denen ich nichts zu tun habe.
Ich vermute, dass es hier völlig egal sein wird, ob ich die gesamte Abmahnung bestreite oder eine knappe Erklärung + modUE abgebe. BH müsste im Fall der Fälle mit seinem Serienbrief vor Gericht ziehen und der ist nun einmal dermaßen unzutreffend für meinen Fall. BH hat sich noch nie getraut vor Gericht zu gehen, leider hat ihm irgendjemand mal gesteckt, dass er mit seiner Abmahnung vor Gericht nicht weit kommen wird.
Hole dir Rat von deinem Anwalt und warte ggf. noch auf die Meinungen von Krennz und @[USER=19842]ldb[/USER].
Sofern ich die Möglichkeit habe, Rat von einem RA zu bekommen, der sich mit der Vorgehensweise BH's auskennt, würde ich dem RA das Mandat erteilen und BH ordentlich eins um die Ohren hauen.
Wenn ich mich selbst gegen BH wehren möchte ist es sicherlich ratsam, eine modUE bzgl. des urheberrechtlichen Verstoßes mitsamt der Erklärung an BH zu schicken, dass ich mich gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 völlig legitim verhalten habe. Ich zahle dann natürlich kein Geld und ignoriere auch die Drohungen seitens BH, die auf mein Schreiben folgen werden. Dies ist ein sicherer Weg.
Wie bereits mehrfach von mir mitgeteilt, wird die urheberrechtliche Verletzung in der Abmahnung wohl nicht wirkungsvoll abgemahnt und auch die beigefügte UE ist nicht darauf ausgelegt, diese in Zukunft abzustellen, daher würde ich mich persönlich sogar trauen, keine modUE an BH zu schicken, BH ferner darauf aufmerksam zu machen, dass die Anschuldigungen "Die ATGB wurden nicht abgebildet", "Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauft" beendet" und "Der Verkaufspreis/Angebotspreis lag über 15 % des Originalpreises" allesamt rechtlich nicht durchsetzbar sind, da der BGH deutlich gemacht hat, dass die ATGB für eben solche o. g. Käufe unwirksam sind. Zudem sind Tickets "kleine Inhaberpapiere", die ich dann auch als normale Auktion mit 1 EUR Startpreis auf einer Auktionsplattform meiner Wahl anbieten kann. Hier regelt das Angebot die Nachfrage, somit erledigt sich auch der Punkt, dass der erzielte Preis unter 15% des Originalpreises liegen muss. Ich würde BH klar aufzeigen, dass ich die vorformulierte UE in keinster Weise unterschreiben kann, da sie den grundsätzlichen Verkauf von Tickets verbietet, was jedoch höchstrichterlich in Konstellationen wie meiner erlaubt wurde, sie nicht die urheberrechtliche Verletzung beinhaltet und zudem aus Fragmenten zusammengesetzt ist, die aus verschiedenen ibäh-accounts zusammengesetzt ist, mit denen ich nichts zu tun habe.
Ich vermute, dass es hier völlig egal sein wird, ob ich die gesamte Abmahnung bestreite oder eine knappe Erklärung + modUE abgebe. BH müsste im Fall der Fälle mit seinem Serienbrief vor Gericht ziehen und der ist nun einmal dermaßen unzutreffend für meinen Fall. BH hat sich noch nie getraut vor Gericht zu gehen, leider hat ihm irgendjemand mal gesteckt, dass er mit seiner Abmahnung vor Gericht nicht weit kommen wird.
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