12-09-2014, 10:16 PM
Dann habe ich sie bei Werder ordnungsgemäss gekauft und nicht ersteigert.
Jetzt stellt sich die Frage, Wurde ich vor Kauf ordnungsgemäss auf die ATGB hingewiesen, wenn nein, gelten sie nicht für mich, denn wenn ich erst nach Kauf auf den Tickets, oder der Rechnung den Hinweis fand sind die ATGB nicht wirksam mit mir vereinbart und ich brauche mich nicht daran halten.
Ausserdem bin ich durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 bei Privatverkäufen geschützt, sofern ich nicht zur reinen Gewinnerzeilung verkaufe.
Daneben gilt der § 807 BGB in Verbindung mit dem BGH- Urteil, da eine Kleine Inhaberschuldverschreibung eine frei handelbare Ware ist, genau wie ein Pfund Kaffee oder ein Stück Butter.
BH will grundätzlich den Verkauf über Platte formen verbieten, bzw. Unterbinden. Doch so einfach geht das nicht.
Jetzt stellt sich die Frage, Wurde ich vor Kauf ordnungsgemäss auf die ATGB hingewiesen, wenn nein, gelten sie nicht für mich, denn wenn ich erst nach Kauf auf den Tickets, oder der Rechnung den Hinweis fand sind die ATGB nicht wirksam mit mir vereinbart und ich brauche mich nicht daran halten.
Ausserdem bin ich durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 bei Privatverkäufen geschützt, sofern ich nicht zur reinen Gewinnerzeilung verkaufe.
Daneben gilt der § 807 BGB in Verbindung mit dem BGH- Urteil, da eine Kleine Inhaberschuldverschreibung eine frei handelbare Ware ist, genau wie ein Pfund Kaffee oder ein Stück Butter.
BH will grundätzlich den Verkauf über Platte formen verbieten, bzw. Unterbinden. Doch so einfach geht das nicht.
