12-09-2014, 08:57 PM
Danke für die nette Begrüßung und schnelle Antwort!
-Bzgl. des Rechtschreibfehlers vielen dank, war natürlich nur ein Tippfehler.
Die BH verlangen 250€ genau.
Deiner Ansicht nach wäre es also sicherer, den Verstoß gegen die Urheberschaft bzgl. des Logos einzugestehen und dies nicht zu bestreiten?
Zudem frage ich mich, ob ich die BH darauf aufmerksam machen soll, dass sie in ihrer Unterlassungserklärung, einen völlig anderen, nicht von mir benutzten EbayAccount auflisten.
2. Alternative
a) ModUE wie hier im Forum öfter neschrieben.
b) Einen kurzen Text aufsetzen, aus dem hervorgeht dass mein Handeln im Rahmen des BGH Urteils ... rechtmäßig sei.
Hier frage ich mich im Allgemeinen, ob es nicht noch einmal eine Spur rechtssicherer ist, den sämtlichen Inhalt der BH zu bestreiten, da die BH dann gezwungen ist a) den Beweis zu erbringen und b) im Falle der möglichen Beweiserbringung noch die unrechtmäßigkeit festzustellen müsste. Also vllt doppelten Aufwand hätte.
(Hoffe hab mich nicht zu missverständlich ausgedrückt
)
Quasi so wie ichs gemacht habe: Bestreiten und dann darauf eingehen das im Falle ..."Zudem mein Handeln noch rechtmäßig sei"
(Waren nur meiner Überlegung, letzen Endes finde ich die 2. Alternative deinerseits auch überzeugend)
Der Text an sich würde in etwa so lauten (ohne zu bestreiten also, deine/ihre Variante)
Hiermit beziehe ich mich auf ihre Schreiben vom.......
Mit diesem Schreiben bringe ich zum Ausdruck, dass ich die Karten privat veräußert habe, da meine Freunde aufgrund persönlichen Verhinderns nicht mehr am Spiel teilnehmen konnten, nachdem ich die Karten ersteigert habe. Ich unterliege ebenfalls nicht der Preisbindung.
Mein Handeln ist daher vom BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt.
Ich sehe die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine postalische Bestätigung.
In der Anlage finden sie die ModUE bzgl. der Verwendung des Vereinslogos
Theoretisch in Ordnung?
LG
-Bzgl. des Rechtschreibfehlers vielen dank, war natürlich nur ein Tippfehler.
Die BH verlangen 250€ genau.
Deiner Ansicht nach wäre es also sicherer, den Verstoß gegen die Urheberschaft bzgl. des Logos einzugestehen und dies nicht zu bestreiten?
Zudem frage ich mich, ob ich die BH darauf aufmerksam machen soll, dass sie in ihrer Unterlassungserklärung, einen völlig anderen, nicht von mir benutzten EbayAccount auflisten.
2. Alternative
a) ModUE wie hier im Forum öfter neschrieben.
b) Einen kurzen Text aufsetzen, aus dem hervorgeht dass mein Handeln im Rahmen des BGH Urteils ... rechtmäßig sei.
Hier frage ich mich im Allgemeinen, ob es nicht noch einmal eine Spur rechtssicherer ist, den sämtlichen Inhalt der BH zu bestreiten, da die BH dann gezwungen ist a) den Beweis zu erbringen und b) im Falle der möglichen Beweiserbringung noch die unrechtmäßigkeit festzustellen müsste. Also vllt doppelten Aufwand hätte.
(Hoffe hab mich nicht zu missverständlich ausgedrückt
)Quasi so wie ichs gemacht habe: Bestreiten und dann darauf eingehen das im Falle ..."Zudem mein Handeln noch rechtmäßig sei"
(Waren nur meiner Überlegung, letzen Endes finde ich die 2. Alternative deinerseits auch überzeugend)
Der Text an sich würde in etwa so lauten (ohne zu bestreiten also, deine/ihre Variante)
Hiermit beziehe ich mich auf ihre Schreiben vom.......
Mit diesem Schreiben bringe ich zum Ausdruck, dass ich die Karten privat veräußert habe, da meine Freunde aufgrund persönlichen Verhinderns nicht mehr am Spiel teilnehmen konnten, nachdem ich die Karten ersteigert habe. Ich unterliege ebenfalls nicht der Preisbindung.
Mein Handeln ist daher vom BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt.
Ich sehe die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine postalische Bestätigung.
In der Anlage finden sie die ModUE bzgl. der Verwendung des Vereinslogos
Theoretisch in Ordnung?
LG

