12-09-2014, 08:15 PM
Hallo @[USER=20259]aine[/USER] und willkommen im Forum.
Zuerst finde ich es sehr gut, dass du zusätzlich zu diesem Forum auch noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst. Die Kosten sollten jedoch überschaubar für dich bleiben, wenn du ihn konsultierst, denn gegen BH kannst du dich sicher auch selbst wehren.
Möglichkeit 1:
Ich kann dein Schreiben so an BH senden, wenn ich jedoch sämtlichen Inhalt bestreiten will, dann schicke ich auch vorerst keine modUE wegen des Logos ab. Wie du ja weißt, interessiert BH die Nutzung des Logos wohl nicht. Eine Abmahnung hat den Sinn und Zweck etwas abzustellen, BH nimmt die Nutzung des Logos allerdings nicht in seine UE mit auf, also will er sie wohl auch nicht abstellen. Ich kann daher den Weg wählen, wie du ihn beschrieben hast, dabei allerdings die modUE weglassen und zudem darauf hinweisen, dass die vorgefertigte UE auch deshalb nicht unterschrieben werden kann, weil sie den einzigen Punkt gegen den ich verstoßen habe, nämlich die Nutzung des Logos, nicht enthält.
Möglichkeit 2:
Ich schreibe alles so wie du formuliert hast, füge die modUE bei, ändere jedoch meinen Text etwas ab, sodass deutlich wird, dass ich gem. dem BGH Urteil wegen der Verhinderung der Begleiter auch so handeln durfte und bestreite eben nicht alles. Dies ist die sicherere Variante, obwohl ich mir zu 100% sicher bin, dass BH es auf eine Klage nicht drauf ankommen lässt.
Btw: In deinem Text meinst du sicher: "Zudem verstoßen sie nicht gegen Möglichkeiten..." Ansonsten ergibt das meiner Meinung nach keinen Sinn.
Fordert BH 250 EUR von dir?
Zuerst finde ich es sehr gut, dass du zusätzlich zu diesem Forum auch noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst. Die Kosten sollten jedoch überschaubar für dich bleiben, wenn du ihn konsultierst, denn gegen BH kannst du dich sicher auch selbst wehren.
Möglichkeit 1:
Ich kann dein Schreiben so an BH senden, wenn ich jedoch sämtlichen Inhalt bestreiten will, dann schicke ich auch vorerst keine modUE wegen des Logos ab. Wie du ja weißt, interessiert BH die Nutzung des Logos wohl nicht. Eine Abmahnung hat den Sinn und Zweck etwas abzustellen, BH nimmt die Nutzung des Logos allerdings nicht in seine UE mit auf, also will er sie wohl auch nicht abstellen. Ich kann daher den Weg wählen, wie du ihn beschrieben hast, dabei allerdings die modUE weglassen und zudem darauf hinweisen, dass die vorgefertigte UE auch deshalb nicht unterschrieben werden kann, weil sie den einzigen Punkt gegen den ich verstoßen habe, nämlich die Nutzung des Logos, nicht enthält.
Möglichkeit 2:
Ich schreibe alles so wie du formuliert hast, füge die modUE bei, ändere jedoch meinen Text etwas ab, sodass deutlich wird, dass ich gem. dem BGH Urteil wegen der Verhinderung der Begleiter auch so handeln durfte und bestreite eben nicht alles. Dies ist die sicherere Variante, obwohl ich mir zu 100% sicher bin, dass BH es auf eine Klage nicht drauf ankommen lässt.
Btw: In deinem Text meinst du sicher: "Zudem verstoßen sie nicht gegen Möglichkeiten..." Ansonsten ergibt das meiner Meinung nach keinen Sinn.
Fordert BH 250 EUR von dir?
