12-08-2014, 08:03 PM
Irgendjemandx hat meinen Mailaccount gehackt, aber egal. Ich komme hier immernoch rein.
:p
Warum hast Du eine modUE und die 100€ überwiesen? Was wird Dir im Einzelnen vorgeworfen?
M.E. ist Dein Handeln mit dem BGH-Urteil I ZR 74/06 vollkommem gedeckt.
BH will, wie @[USER=20127]Aikon[/USER] schon sagt, jeglichen Verkauf von Tickets, insbesondere über ibäh, verhindern.
Sie bedenken dabei nicht, dass ein Ticket eine kleine Inhaberschuldverschreibung ist und damit ein frei handelbares Wirtschaftsgut darstellt. (807 BGB) und damit die §§ 793, 794, 796, 797 BGB zur Anwendung kommen und auch verschiedene §§ des Aktienrechts greifen. Daneben auch der § 1 GWB.
Die haben bei der Neuformulierung ihrer ATGB nur auf das BGH-Urteil geschielt und versuchten es auszuhebeln, ohne zu bemerken, dass sie damit etliche §§ der ATGB ungültig machen.
Der BGH hat ja, z.B. den § 2 ATGB HSV in seiner Wirksamkeitr für Privatpersonen angezweifelt. Er hat den Verkauf aus persönlichen Gründen im Endeffekt genehmigt.
Mit diesen Argumenten habe ich gute Karten bei einer negativen Feststellungsklage
:pWarum hast Du eine modUE und die 100€ überwiesen? Was wird Dir im Einzelnen vorgeworfen?
M.E. ist Dein Handeln mit dem BGH-Urteil I ZR 74/06 vollkommem gedeckt.
BH will, wie @[USER=20127]Aikon[/USER] schon sagt, jeglichen Verkauf von Tickets, insbesondere über ibäh, verhindern.
Sie bedenken dabei nicht, dass ein Ticket eine kleine Inhaberschuldverschreibung ist und damit ein frei handelbares Wirtschaftsgut darstellt. (807 BGB) und damit die §§ 793, 794, 796, 797 BGB zur Anwendung kommen und auch verschiedene §§ des Aktienrechts greifen. Daneben auch der § 1 GWB.
Die haben bei der Neuformulierung ihrer ATGB nur auf das BGH-Urteil geschielt und versuchten es auszuhebeln, ohne zu bemerken, dass sie damit etliche §§ der ATGB ungültig machen.
Der BGH hat ja, z.B. den § 2 ATGB HSV in seiner Wirksamkeitr für Privatpersonen angezweifelt. Er hat den Verkauf aus persönlichen Gründen im Endeffekt genehmigt.
Mit diesen Argumenten habe ich gute Karten bei einer negativen Feststellungsklage
