12-03-2014, 09:29 PM
Hallo @[USER=20254]WolfCh54445[/USER]
Ich weise vorab noch einmal darauf hin, dass das Verkaufen von Tickets über ibäh nicht grundsätzlich vom BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Mit anderen Worten heißt das, dass ich bei einer möglichen Klage, die allerdings sehr unwahrscheinlich ist, schlüssig nachweisen muss, dass ich mich in einer persönlichen Notlage befand und aus dieser Notlage heraus die Tickets verkaufen musste. Wenn ich mir also Tickets besorge und dann feststelle, dass ich mir die Anreise nicht leisten kann, wird ein Richter mich ggf. fragen, ob ich das nicht schon vor dem Kauf der Tickets hätte abschätzen können. Kann ich dies erklären, ist der Verkauf durch das BGH Urteil gedeckt.
Allerdings können natürlich plötzliche, unerwartete finanzielle Engpässe bei Studenten dazwischenkommen die mich in solch eine Notlage bringen können, wie z. B. eine unplanmäßige Reparatur etc.
Ich schreibe BH also, dass ich mir aus Grund xyz nicht die Anreise zum besagten Spiel leisten konnte und somit die Tickets aus dieser persönlichen Notlage heraus gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 verkaufen durfte.
Außerdem nehme ich die modUE aus meiner Signatur und ändere Sie entsprechend auf die mir vorgeworfene urheberrechtliche Verletzung (Vereinslogo) ab.
Ich zahle kein Geld, sende BH auf keinen Fall die beigefügte UE zu, auch wenn er mich im Laufe der Zeit sogar dazu nötigt.
Wenn du noch Fragen bezüglich der Formulierung etc. hast, kannst du dich gerne melden.
Ich weise vorab noch einmal darauf hin, dass das Verkaufen von Tickets über ibäh nicht grundsätzlich vom BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Mit anderen Worten heißt das, dass ich bei einer möglichen Klage, die allerdings sehr unwahrscheinlich ist, schlüssig nachweisen muss, dass ich mich in einer persönlichen Notlage befand und aus dieser Notlage heraus die Tickets verkaufen musste. Wenn ich mir also Tickets besorge und dann feststelle, dass ich mir die Anreise nicht leisten kann, wird ein Richter mich ggf. fragen, ob ich das nicht schon vor dem Kauf der Tickets hätte abschätzen können. Kann ich dies erklären, ist der Verkauf durch das BGH Urteil gedeckt.
Allerdings können natürlich plötzliche, unerwartete finanzielle Engpässe bei Studenten dazwischenkommen die mich in solch eine Notlage bringen können, wie z. B. eine unplanmäßige Reparatur etc.
Ich schreibe BH also, dass ich mir aus Grund xyz nicht die Anreise zum besagten Spiel leisten konnte und somit die Tickets aus dieser persönlichen Notlage heraus gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 verkaufen durfte.
Außerdem nehme ich die modUE aus meiner Signatur und ändere Sie entsprechend auf die mir vorgeworfene urheberrechtliche Verletzung (Vereinslogo) ab.
Ich zahle kein Geld, sende BH auf keinen Fall die beigefügte UE zu, auch wenn er mich im Laufe der Zeit sogar dazu nötigt.
Wenn du noch Fragen bezüglich der Formulierung etc. hast, kannst du dich gerne melden.
