12-01-2014, 09:52 PM
Es kommt immer öfter vor, dass Drittkäufer die Tickets zum Gewinnverkauf von normalen Anbietern kaufen. Sie sind dann nicht an die ATGB (AGB) der Vereine gebunden und dürfen die kleinen Inhaberpapiere/Tickets zu jedem Preis rechtmässig verkaufen. Das dann BH die Erstkäufer abmahnt ist eine totale Freschheit. Das heist im endeffekt, das diese Erstkäufer einen RA mit einer nega´tiven Feststellungsklage beauftragen müssen um sauber aus der Sache rauszukommen.
Immer feste druf.:mad::mad:
Immer feste druf.:mad::mad:
