11-28-2014, 09:31 AM
Das mit der ATGB (AGB) ist Quatsch.
Ich habe nirgendwo einen Hinweis gefunden, dass ein Privatman als Erstkäufer einer Ware die AGB des Herstellers wirksam mit einem Dritten vereinbaren kann.
Ich habe nirgendwo einen Hinweis gefunden, dass ein Privatman als Erstkäufer einer Ware die AGB des Herstellers wirksam mit einem Dritten vereinbaren kann.
