11-26-2014, 08:42 PM
Inzwischen gilt eine Gesetzesänderung wonach eine Abmahnung etliche Angaben enthalten muss wie z.B. der Gerschädigte, die Kosten in € und Cent und dass die Kosten in der ersten Abmahnung nicht mehr als 155€ betragen darf, allerdings aufgeschlüsselt nach Anwaltskosten und Schadenersatz
