11-25-2014, 12:59 PM
Ich würde eine negative Feststellungsklage gegen BH erwirken, dann muss der die Kosten tragen. Das tut dem richtig weh. Denn Dein Fall ist inzwischen keine Seltenheit mehr, sondern gehört irgendwie zum Gehabe von BH. Er mahnt immer die Erstkäufer ab, ohne die eigentlichen Verkäufer der Tickets zuz ermitteln.
Vlt. ist BH ja schon von ibäh für das Veriprogramm gesperrt und muss sich so behelfen, dass er die Erstkäufer abmahnt und nicht mehr an die Daten der eigentlichen Verkäufer rankommt.
Damit wäre eigentlich die Sache für BH erledigt.
Vlt. ist BH ja schon von ibäh für das Veriprogramm gesperrt und muss sich so behelfen, dass er die Erstkäufer abmahnt und nicht mehr an die Daten der eigentlichen Verkäufer rankommt.
Damit wäre eigentlich die Sache für BH erledigt.
