11-24-2014, 02:25 PM
@[USER=20205]Volli[/USER]
Danke für Dein Lob, aber dem Team ist BH mehr als suspekt. Und vor allem die Vorgehensweise gegen echte Privatverkäufer.
Ein Ticket ist ein kleines Inhaberpapier und unterliegt dem BGB §§ 307, 803, 793 - 797 sowie dem GWB §1 und dem Aktiengesetz.
Ein Ticket ist eine frei handelbare Ware wie ein Pfund Kaffe, oder ne Dose Ölsardinen, die ATGB greifen nur daqnn, wenn ein echter Schleichbezug zur erzielung von Gewinn voliegt. Das hat der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 festgestellt und als Ergänzung zu den bestehenden Gesetzen so beschlossen. Echte >Privatverkäufer, die aus einer Notlage ihre Karten verkaufen müssen um keinen finanziellen Schaden zu erleiden, sind vollkommen aussen vor. Dementsprechend sind die Abmahnungen von BH in der Beziehung wirkungslos.
Deshalb geht BH auch nicht vor Gericht. Denn es könnte sein, dass die Gerichte unsere Rechtsauffassung bestätigen und Bh somit die Geschäftsgrundlage entziehen.
Danke für Dein Lob, aber dem Team ist BH mehr als suspekt. Und vor allem die Vorgehensweise gegen echte Privatverkäufer.
Ein Ticket ist ein kleines Inhaberpapier und unterliegt dem BGB §§ 307, 803, 793 - 797 sowie dem GWB §1 und dem Aktiengesetz.
Ein Ticket ist eine frei handelbare Ware wie ein Pfund Kaffe, oder ne Dose Ölsardinen, die ATGB greifen nur daqnn, wenn ein echter Schleichbezug zur erzielung von Gewinn voliegt. Das hat der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 festgestellt und als Ergänzung zu den bestehenden Gesetzen so beschlossen. Echte >Privatverkäufer, die aus einer Notlage ihre Karten verkaufen müssen um keinen finanziellen Schaden zu erleiden, sind vollkommen aussen vor. Dementsprechend sind die Abmahnungen von BH in der Beziehung wirkungslos.
Deshalb geht BH auch nicht vor Gericht. Denn es könnte sein, dass die Gerichte unsere Rechtsauffassung bestätigen und Bh somit die Geschäftsgrundlage entziehen.
