11-16-2014, 02:32 PM
Hallo @[USER=20235]labormaus[/USER]
Genau das schreibe ich BH und erwähne noch, dass es sich hierbei folglich um eine persönliche Notlage gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 handelt. Der Verkauf aus dieser Lage kann nicht bestraft werden.
Die UE von BH lege ich ganz weit weg, dieses Dokument kann mich in den finanziellen Ruin treiben.
Ich muss auch keine weiteren Unterlassungserklärungen abgeben, da mir keine urheberrechtlichen Verstöße vorgeworfen werden. Ein Foto der Karten ist erlaubt, folglich fällt auch die modUE weg.
Du kannst dich gerne in einer PN melden, wenn du bzgl. der Formulierung noch Fragen hast.
labormaus, post: 21576, member: 20235 schrieb:Mein Mann hatte sie für sich und unsere Tochter gekauft, zu dem Zeitpunkt stand noch kein Spieltermin fest. Nun kollidierte der Spieltermin mit einem Schultermin, bei dem das Kind Anwsenheitspflicht hatte. Ergo: Die beiden konnten nicht zum Spiel. Also habe ich die Tickets UNTER Einkaufspreis bei den Kleinanzeigen (als Festpreisangebot) eingestellt,
Genau das schreibe ich BH und erwähne noch, dass es sich hierbei folglich um eine persönliche Notlage gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 handelt. Der Verkauf aus dieser Lage kann nicht bestraft werden.
Die UE von BH lege ich ganz weit weg, dieses Dokument kann mich in den finanziellen Ruin treiben.
Ich muss auch keine weiteren Unterlassungserklärungen abgeben, da mir keine urheberrechtlichen Verstöße vorgeworfen werden. Ein Foto der Karten ist erlaubt, folglich fällt auch die modUE weg.
Du kannst dich gerne in einer PN melden, wenn du bzgl. der Formulierung noch Fragen hast.
