11-14-2014, 12:58 PM
Kann man pauschal nicht so sagen. Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob es sich um einen privaten oder um einen gewerblichen Verkäufer handelte. Sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, der also einen sogenannten Schleichbezug begangen hat, ist das Urteil absolut ok.
Was wird dir denn konkret vorgeworfen?
Wie viele Tickets hast du denn verkauft und aus welchem Grund?
Was wird dir denn konkret vorgeworfen?
Wie viele Tickets hast du denn verkauft und aus welchem Grund?
