11-11-2014, 08:21 PM
Rein in die Vollen, man kann nur gewinnen. Und sollte der Ra unsichersein, darf er sich gerne per Postfach an uns wenden.
Es wird inzwischen argumentiert, das das Urteil I ZR 74/06 zu alt sei um noch greifen zu können.
Das stimmt so nicht, denn dann müssten alle Gesetze zu alt sein.
Der BGH hat die Aufgabe die Rechtsprechung fortzuschreiben bis es neue Gesezte gibt. Und solange es keine neuen Gesetze gibt sind die Urteile Gesetzersatz. Das wissen auch die RAs, die wollen das aber, teilweise, nicht wahrhaben.
Tickets sind Ihaberschuldverschreibungen und damit schuldet der Verein dem Karteninhaber den Besuch des Fusballspiels (Inhalt der Schuldverschrebung) wer die Tickets sperrt macht sich, auch über den Ticketpreis hinaus, Schadenersatzpflichtig.
Es wird inzwischen argumentiert, das das Urteil I ZR 74/06 zu alt sei um noch greifen zu können.
Das stimmt so nicht, denn dann müssten alle Gesetze zu alt sein.
Der BGH hat die Aufgabe die Rechtsprechung fortzuschreiben bis es neue Gesezte gibt. Und solange es keine neuen Gesetze gibt sind die Urteile Gesetzersatz. Das wissen auch die RAs, die wollen das aber, teilweise, nicht wahrhaben.
Tickets sind Ihaberschuldverschreibungen und damit schuldet der Verein dem Karteninhaber den Besuch des Fusballspiels (Inhalt der Schuldverschrebung) wer die Tickets sperrt macht sich, auch über den Ticketpreis hinaus, Schadenersatzpflichtig.
