11-06-2014, 09:43 AM
BH scheint jetzt total durchzudrehen. Oder die Leute vom FAnclub, die BH über Verkäufe informieren.
Mensch Leute, die Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen und damit für Privatpersonen frei handelbar, egal was in den ATGB steht. Ausserdem hat der BGH den Verkauf von Inhaberpapieren (Fussballtickets) in Notfällen (Krankheit, persönliche Verhinderung, keine Lust) ausdrücklich erlaubt. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Kaufvertrag einbezogen wurden. Denn jeder Kartenkauf stellt für sich einen neuen Kaufvertrag dar. Es ist also kein Dauerschuldverhältnis. Dementsprechend dürfte auch § 280 BGB ziehen, wonach eine Unterlassungsverlangen für die Zukunft und weitere Schuldverhältnisse nicht zulässig ist. (Sehe ich und der BGH in I ZR 74/06 jedenfalls so )
Übrigens, BH bewegt sich da auf sehr dünnem Eis.
Wie war das mit dem Esel und dem Eis?

Mensch Leute, die Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen und damit für Privatpersonen frei handelbar, egal was in den ATGB steht. Ausserdem hat der BGH den Verkauf von Inhaberpapieren (Fussballtickets) in Notfällen (Krankheit, persönliche Verhinderung, keine Lust) ausdrücklich erlaubt. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Kaufvertrag einbezogen wurden. Denn jeder Kartenkauf stellt für sich einen neuen Kaufvertrag dar. Es ist also kein Dauerschuldverhältnis. Dementsprechend dürfte auch § 280 BGB ziehen, wonach eine Unterlassungsverlangen für die Zukunft und weitere Schuldverhältnisse nicht zulässig ist. (Sehe ich und der BGH in I ZR 74/06 jedenfalls so )
Übrigens, BH bewegt sich da auf sehr dünnem Eis.
Wie war das mit dem Esel und dem Eis?


