11-05-2014, 02:20 PM
Das Gericht stellte auch fest, dass Fussballtickets kleine Inhaberpapiere sind. Dem Inhaber des Papiers schuldet der Verein die aufgedruckte Leistung. Kann also das Ticket (Inaberpapier) nicht so einfach sperren
Aus dem Aufsatz:
Aus dem Aufsatz:
Zitat:Ein zulässiger Grund für die Einziehung der Eintrittskarte sowie für die Verweigerung des Zutritts zum Stadion war nicht gegeben. Auch dass das Ticket von Borussia Dortmund zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über http://ebay von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich. Denn die http://Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA galten durch den Erstkauf eines Dritten nicht gegenüber dem Zweiterwerber und ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen Verleitung zu fremdem Vertragsbruch war nicht ersichtlich.
Zudem kann Privatpersonen aufgrund eines Ticketaufdrucks nicht der Zugang zum Spiel untersagt werden, denn ein den Weiterverkauf und Erwerb sanktionierender Aufdruck ist keine Einwendung im Sinne von http://§ 796 BGB zu Gunsten des Verwenders. Der Ticketaufdruck bindet die Zweitkäufer auch mangels Kenntnisnahme vor Vertragsschluss nicht, wie das bisweilen per http://Abmahnung von Bundesligaclubs behauptet wird.
