11-05-2014, 01:23 PM
So, da haben wir den Grund für die Stille hier. BH (BD) hat mal ordentlich einen draufbekommen, es bleibt abzuwarten, wie nun weiter vorgegangen wird.
http://www.rechti.de/thread/weiterverkau...post-21467
"Zur Begründung wurde von BD die Sperrung des über ibäh erworbenen Tickets genannt."
"Auch dass das Ticket von BD zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über ibäh von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich."
http://www.rechti.de/thread/weiterverkau...post-21467
"Zur Begründung wurde von BD die Sperrung des über ibäh erworbenen Tickets genannt."
"Auch dass das Ticket von BD zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über ibäh von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich."
