10-28-2014, 10:46 AM
[url]BGH bestätigt: Online-Rollenspiel "Runes of Magic": Unzulässige Werbung gegenüber Kindern[/url]
28.10.14
28.10.14
Zitat:http://Vorlesen
Der BGH http://(Urt. v. 18.09.2014 - Az.: I ZR 34/12) hat seine Rechtsansicht bestätigt, dass dass der Anbieter Gameforge im Rahmen seines Online-Fantasy-Rollenspiels "Runes of Magic" nicht mit dem Slogan "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" werben darf.
Der BGH hatte bereits in der Vergangenheit zu dieser Angelegenheit ein Versäumnisurteil erlassen http://(BGH, Urt. v. 17.07.2013 - Az.: I ZR 34/12). Gameforge hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, so dass es nun zu dem vorliegenden Urteil kam......................................

