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App-käufe So vermeiden sie hohe Kosten - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Telekommunikation (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=11) +--- Forum: SMS-Dienste/Handy/Smartphone (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=13) +--- Thema: App-käufe So vermeiden sie hohe Kosten (/showthread.php?tid=1237) |
RE: App-käufe So vermeiden sie hohe Kosten - Krennz - 01-17-2014 Zitat:Es sind jeweils nur ein paar Euro für virtuelle Möbel und Haustiere: Vermeintlich kostenlose Apps locken unbedarfte Nutzer und Kinder mit teuren Zusatzfunktionen. Am Monatsende können mit der Telefonrechnung auf die Eltern drei- oder gar vierstellige Beträge zukommen. Wie Sie sich davor schützen können. Bei Androidhnadys ist das nicht ganz so möglich: Zitat:Hier lassen sich In-App-Käufe nicht ganz ausschalten, allerdings ebenfalls mit einem Passwort schützen. Dazu öffnen Sie den Play-Store auf dem Android-Gerät und gehen dort zum Menüpunkt "Einstellungen". Im Abschnitt "Nutzersteuerung" findet sich die Option "Passwort zur Beschränkung von Käufen verwenden". Ist diese aktiviert, wird in Zukunft vor jeder Zahlung das Google-Passwort abgefragt. Anschließend können Sie 30 Minuten lang einkaufen, ehe Sie das Passwort erneut eingeben müssen. Grundsätzlich sind Kinder bis zum alter von 7 Jahren voll geschäftsunfähig. Von 7 bis 18 Jahren bedingt geschäftsfähig. Hier bedarf es der Zustimmung der Eltern zum Rechtsgeschäft. Es sei denn, dass dem Minderjährigen die Mittel hierfür ausdrücklich überlassen wurden. (Taschengeld) Siehe hierzu auch die §§ 104 bis 113 BGB Die Überlassung eines Smartphones an meinen Sohn/Tochter zum Spielen stellt, m.E., keine Genehmigung zum Eingehen eines Kaufvertrages dar. RE: App-käufe So vermeiden sie hohe Kosten - Regine12 - 01-18-2014 Apple muss Schadensersatz in Millionenhöhe an Eltern zahlen Apple muss Schadensersatz in Millionenhöhe an Eltern zahlen http://www.lhr-law.de/magazin/kinder-ka ... ern-zahlen Zitat:.............Laut tagesschau.de BGH: Dürfen Kinder in Internetspielen zum Kauf von Spielzubehör animiert werden http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 75041.html Wieso ist denn da im Satz auf einmal ein Smilie :recht: Weil der Doppelpunkt vor dem D stand statt hinter dem BGH
RE: App-käufe So vermeiden sie hohe Kosten - Chouba - 05-19-2014 Nun lautet die Frage, ob es der Aufsichtspflicht der Eltern obliegt, Einstellungen vorzunehmen, dass sowas nicht passiert oder die Aufgabe der Entwickler ist, entsprechende Mechanismen zum Schutz einzubauen oder Aufgabe unserer lieben Regieren, Auffangnetze für Geschädigte zu spannen...Schuld sein möchte auf jeden Fall niemand. RE: App-käufe So vermeiden sie hohe Kosten - Krennz - 05-19-2014 Hier greift dann wieder mal die Drittanbietersperre und die Premiumdienstesperre. Kann ich bei jedem Provider kostenlos einrichten lassen. RE: App-käufe So vermeiden sie hohe Kosten - Regine12 - 10-28-2014 [url]BGH bestätigt: Online-Rollenspiel "Runes of Magic": Unzulässige Werbung gegenüber Kindern[/url] 28.10.14 Zitat:http://Vorlesen |