10-27-2014, 09:25 PM
Ich verhalte mich entweder wie @[USER=16]Krennz[/USER] beschrieben hat oder ich drohe BH mit einer Anzeige wegen § 263 StGB Betrug und § 240 StGB Nötigung, denn folgender Absatz erfüllt m. E. beide Tatbestände:
"Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens xx.xx.xxxx an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250 Euronen ausgeglichen wird."
"Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens xx.xx.xxxx an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250 Euronen ausgeglichen wird."
