10-27-2014, 01:37 AM
Hallo @[USER=20217]Yatti[/USER] !
1. Meines Erachtens habe ich mich völlig richtig verhalten und die modUE korrekt abgeändert. Auch wenn der Passus der Unterlassung grammatikalisch nicht exakt richtig ist, ist deutlich zu erkennen, was ich in Zukunft unterlassen möchte. BH muss meine modUE so akzeptieren und sie ist in der Form auch nicht ungültig (vorausgesetzt, ich habe die Unterlassungsgläubigerin korrekt eingetragen und auch sonst alle persönlichen Daten korrekt abgeändert).
2. Ich habe bislang keine Fehler gemacht. Ich durfte meine Ticket verkaufen, da der Grund aus einer persönlichen Verhinderung hervorging. Die Tickets habe ich ja zudem auch nicht überteuert angeboten.
3. Ich mache nun nichts mehr. Sofern BH keine neuen Unterlassungen von mir fordert, loche ich die Schreiben und hefte sie in meine Mappe als Andenken ab. Ich lasse mich nicht dazu nötigen einen anderen Weg einzuschlagen, als den, den ich bislang gegangen bin.
1. Meines Erachtens habe ich mich völlig richtig verhalten und die modUE korrekt abgeändert. Auch wenn der Passus der Unterlassung grammatikalisch nicht exakt richtig ist, ist deutlich zu erkennen, was ich in Zukunft unterlassen möchte. BH muss meine modUE so akzeptieren und sie ist in der Form auch nicht ungültig (vorausgesetzt, ich habe die Unterlassungsgläubigerin korrekt eingetragen und auch sonst alle persönlichen Daten korrekt abgeändert).
2. Ich habe bislang keine Fehler gemacht. Ich durfte meine Ticket verkaufen, da der Grund aus einer persönlichen Verhinderung hervorging. Die Tickets habe ich ja zudem auch nicht überteuert angeboten.
3. Ich mache nun nichts mehr. Sofern BH keine neuen Unterlassungen von mir fordert, loche ich die Schreiben und hefte sie in meine Mappe als Andenken ab. Ich lasse mich nicht dazu nötigen einen anderen Weg einzuschlagen, als den, den ich bislang gegangen bin.
