10-25-2014, 02:10 PM
Hier greift keine Abmahnung für den Verkauf, sondern lediglich die Urheberrechtsverletzung.
Ich habe dei Tickets von einem Vierten, die der bei einem Dritten über ebay gekauft hat. Ich war also nur Mittelsmann.
Ich gehe hin, mache Fotos von meinen Tckets (Anlage 1)und von den eingestellten Tickets (Anlage 2 draufschreiben) und schicke sie mit einem kleinen Anschreiben an BH.
Sehr geehrter Herr Ra,
beigefügt erhalten sie unter Anlage 1 ein Foto von meinen über die BD-Tickethotline bezogenen Karten. Diese Karten werde ich Vertragsgemäss nutzen.
Als Anlage 2 erhalten Sie die von mir im Auftrag eines Vierten, der diese Karten für 250€ über ebay von einem Dritten gekauft hat und aus persönlichen Gründen nicht selbernutzen konnte und daher von ihm über mich für 1€ weniger als Sofortkauf angeboten wurde.
Weder er, noch ich, haben gegen das Urteil I ZR 74/06 des BGH verstossen.
Für die Nutzung des geschützten Logos erhalten sie eine vom RA Dr. Wachs modifizierte Unterlassungserklärung für Urheberrecht, die ich aus einem Forum erhalten habe.(Vormals Netzwelt-Verbraucherschutz/Abmahnung Becker und Haumann jetzt Rechti.de, die das Thema und die modUE übernommen haben) Diese modUE ist im Urheberrecht Tausendfach von allen Gerichten anerkannt.
Falls sie die Ticketnummern nicht erkennen können. Meine Tickets haben die Nummer xxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxs, die zu verkaufenden Tickets haben die Nummer xxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxx.
Zu den anderen von Ihnen benannten Verkäufen, waren etliche Sofortverkäufe zum oder weniger als der Originalpreis und etliche Andere als Verkäufe von Dritten.
Bei Verkäufen von Dritten/Vierten bin ich nach BGH-Urteil nicht an die ATGB gebunden.
Sollten Sie mich mit ihren Standar5schreiben zur Abgeabe der von Ihen formulierten UE zwingen wollen, es gibt den § 240 StGB
Hochachtungsvoll
Das mit einer Kopie an DB GmbH z.H Geschäftsführer
Ich habe dei Tickets von einem Vierten, die der bei einem Dritten über ebay gekauft hat. Ich war also nur Mittelsmann.
Ich gehe hin, mache Fotos von meinen Tckets (Anlage 1)und von den eingestellten Tickets (Anlage 2 draufschreiben) und schicke sie mit einem kleinen Anschreiben an BH.
Sehr geehrter Herr Ra,
beigefügt erhalten sie unter Anlage 1 ein Foto von meinen über die BD-Tickethotline bezogenen Karten. Diese Karten werde ich Vertragsgemäss nutzen.
Als Anlage 2 erhalten Sie die von mir im Auftrag eines Vierten, der diese Karten für 250€ über ebay von einem Dritten gekauft hat und aus persönlichen Gründen nicht selbernutzen konnte und daher von ihm über mich für 1€ weniger als Sofortkauf angeboten wurde.
Weder er, noch ich, haben gegen das Urteil I ZR 74/06 des BGH verstossen.
Für die Nutzung des geschützten Logos erhalten sie eine vom RA Dr. Wachs modifizierte Unterlassungserklärung für Urheberrecht, die ich aus einem Forum erhalten habe.(Vormals Netzwelt-Verbraucherschutz/Abmahnung Becker und Haumann jetzt Rechti.de, die das Thema und die modUE übernommen haben) Diese modUE ist im Urheberrecht Tausendfach von allen Gerichten anerkannt.
Falls sie die Ticketnummern nicht erkennen können. Meine Tickets haben die Nummer xxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxs, die zu verkaufenden Tickets haben die Nummer xxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxx.
Zu den anderen von Ihnen benannten Verkäufen, waren etliche Sofortverkäufe zum oder weniger als der Originalpreis und etliche Andere als Verkäufe von Dritten.
Bei Verkäufen von Dritten/Vierten bin ich nach BGH-Urteil nicht an die ATGB gebunden.
Sollten Sie mich mit ihren Standar5schreiben zur Abgeabe der von Ihen formulierten UE zwingen wollen, es gibt den § 240 StGB
Hochachtungsvoll
Das mit einer Kopie an DB GmbH z.H Geschäftsführer
