10-21-2014, 05:54 PM
Hotte, post: 21322, member: 20209 schrieb:Und wichtig ist hier aber nur, dass die Tickets aus dem Kontingent von BD stammen? Und es Heimspiele von BD und diese somit Veranstalter sind? D.h. der jeweils andere Verein hat keine Ansprüche? Und wie ist es bei Auswärtsspielen, wo es andere Veranstalter als BD gibt, aber die Tickets auch hier über das BD-Mitgliederkontingent erworben wurden? Hätte hier auch der gastgebende Verein als Veranstalter Ansprüche? Denn wie oben beschreiben: bei den Karten Gästeblock in München bestätigte mir Haumann, dass diese mit abgegolten seien - wenn ich richtig verstanden habe, da diese NICHT über einen anderen Account z.B. bei München, sondern ebenfalls über (das Gästekontingent von) BD bezogen wurden.
Ich würde diese Fragen direkt an BH richten. In dem Zuge würde ich RA Haumann auch gleich mal darauf hinweisen, dass du ja, sofern du die UE von RA Haumann unterschreibst, nie wieder ein Ticket verkaufen darfst, auch nicht erlaubter Weise, wenn du z. B. durch Krankheit verhindert bist. Frag ihn doch mal, wie du denn das BGH Urteil in die UE mit einbauen sollst für den Fall der Fälle.
