10-21-2014, 02:58 PM
Im Endeffekt bin ich in diesem Fall nicht an die ATGB gebunden und kann lt BGH-Urteil das/die Tickets ohne Einschränkung weiterverkaufen. Dumm ist nur, dass Ich das Logo von BD verwendet habe.
Ich kann daher BH mitteilen, dass ich die Tickets über ibäh ersteigert hatte, mein Vater nicht konnte und ich daher weder an die ATGB noch an sonstwas gebunden bin und die Tickets frei verkaufen durfte.
Für die Benutzung des Logos gebe ich eine modUE (siehe meine Signatur) ab und gut ist.
Wenn die Kohle haben wollen dürfe n die gerne bei mir vobeikommen. In der Bundeshaupstadt der Energie werden täglich mehrere hundertausend Kubikmeter Kohle gefördert und in den Kraftwerken Frimmersdorf, Neurath 1 und BOA/Neurath 2 verfeuert. Ein bischen fällt dann auch für die ab:p:p
Ich kann daher BH mitteilen, dass ich die Tickets über ibäh ersteigert hatte, mein Vater nicht konnte und ich daher weder an die ATGB noch an sonstwas gebunden bin und die Tickets frei verkaufen durfte.
Für die Benutzung des Logos gebe ich eine modUE (siehe meine Signatur) ab und gut ist.
Wenn die Kohle haben wollen dürfe n die gerne bei mir vobeikommen. In der Bundeshaupstadt der Energie werden täglich mehrere hundertausend Kubikmeter Kohle gefördert und in den Kraftwerken Frimmersdorf, Neurath 1 und BOA/Neurath 2 verfeuert. Ein bischen fällt dann auch für die ab:p:p
